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Welche Schmerzmittel darf man in der Schwangerschaft einnehmen? ▷ Schwangerschaft & Kind

In der Schwangerschaft keine Schmerzmittel ohne Absprache mit dem Arzt

In der Schwangerschaft keine Schmerzmittel ohne Absprache mit dem Arzt (Foto: Dmytro Zinkevych | Shutterstock)

≡ Inhaltsverzeichnis

Welche Schmerzmittel in der Schwangerschaft Tabu sind, warum Sie nichts einnehmen sollten, ohne mit Ihren Arzt zu sprechen und wo es dazu verlässliche Informationen gibt.

ICD-10: O00-O99 Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

Ärztliche Anlaufstellen: Gynäkologe

Wichtiger Hinweis:

Das ist ein extrem sensibles Thema. Nehmen Sie KEIN Schmerzmittel ohne Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt ein! Die folgenden Informationen können allenfalls als Vorabinformation für ein Gespräch mit ihrem Arzt helfen.

Schwangerschaft: Nicht alle Schmerzmittel sind erlaubt

Eine Schwangerschaft ist an sich schon ein Ausnahmezustand, in dem man sensibel auf alles achtet, was mit dem Körper geschieht. Umso heftiger können einfache Schmerzen, wie zum Beispiel Kopfschmerzen, in dieser besonderen Lebensphase wahrgenommen werden. Gegen diese dürfen während der Schwangerschaft allerdings nicht alle Mittel eingenommen werden.

Acetylsalicylsäure (Aspirin)

Die gängige Acetylsalicylsäure beispielsweise, Hauptwirkstoff in Aspirin, sollte eine Schwangere möglichst meiden, da sie zu Blutverdünnung führen kann, die auch das Ungeborene erreicht. Vor allem im letzten Drittel der Schwangerschaft ist es sinnvoll, auf Acetylsalicylsäure ganz zu verzichten, da es im Geburtsverlauf zu unkalkulierbaren Blutungen kommen kann. Einzelgaben sind in den ersten beiden Trimestern bei besonderen Indikationen und in Absprache mit dem Arzt möglich, jedoch gibt es andere Wirkstoffe, die ohne Gefährdung für den Embryo eingenommen werden können.

Paracetamol

Hierzu gehört als Standardmedikament das Paracetamol. Paracetamol ist sowohl als Schmerzmittel als auch als Fiebersenker geeignet. Da es in den kindlichen Organismus übergeht, sollte es dennoch nur nach strenger Nutzen-Risiko-Abwägung und nur nach ärztlicher Verordnung eingenommen werden.

Ibuprofen

Eine weitere, vor allem entzündungshemmende, Alternative stellt der Wirkstoff Ibuprofen dar. Er darf jedoch keinesfalls in Eigenmedikation angewendet werden, da in der Frühschwangerschaft das Risiko eines Abortes besteht. Ab der 30. Schwangerschaftswoche darf Ibuprofen gar nicht mehr eingenommen werden, da der Kreislauf und die Nieren des Ungeborenen in Mitleidenschaft gezogen werden können.

Generell gilt

Was die Mutter nicht einnimmt, kommt auch nicht in den Körper des Ungeborenen. Wenn also in einer Schwangerschaft Schmerzmittel verwendet werden müssen, ist immer eine Rücksprache mit dem Arzt zwingend, zur Selbstmedikation sollte kein Präparat verwendet werden.


Zuverlässige Fachinformationen vom Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie des
Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben (BBGes) kann jede Schwangere unter www.embryotox.de erhalten.

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